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Mitarbeit im Werkvertrag
MITARBEIT IM WERKVERTRAG
Um Lohnnebenkosten zu sparen wird sehr oft versucht Mitarbeiter auf Werkvertragsbasis zu beschäftigen. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um einen echten Dienstvertrag, sodass es im Falle von Prüfungen zu empfindlichen Nachzahlungen kommen kann.

Was ist ein Werkvertrag?
Eine Person verpflichtet sich gegen Entgelt ein bestimmtes Werk herzustellen. Unter Werk versteht man sowohl die Lieferung eines Gegenstandes als auch die Erbringung von Dienstleistungen. Es wird also ein Erfolg und nicht eine Arbeitsleistung geschuldet. Falls das Werk nicht erbracht oder nicht fertig gestellt wird, gibt es kein Geld. Der Werkerbringer
  • arbeitet nur an einem bestimmten Gegenstand oder erbringt nur eine bestimmte Dienstleistung
  • verfügt über eigene Arbeitsmittel (z.B: Werkzeug)
  • verfügt über eine eigene betriebliche Struktur (z.B: Büro, Homepage)
  • hat einen Gewerbeschein
  • hat manchmal auch Mitarbeiter (ist aber nicht zwingend notwendig)
  • hat keine fixe Arbeitszeit
  • hat keine Anwesenheitspflicht im Betrieb des Auftraggebers
  • kann sich bei der Leistungserbringung vertreten lassen
  • ist nicht in die Struktur des Auftraggebers eingebunden

Was ist ein Dienstvertrag?
Eine Person verpflichtet sich seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen und erhält sein Geld (Lohn oder Gehalt) auch dann, wenn es zu keiner Fertigstellung kommt. Für Schäden haftet der Dienstnehmer im Normalfall nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Dienstnehmer
  • arbeitet an vielen Gegenständen oder erbringt viele Dienstleistungen
  • verfügt über keine eigenen Arbeitsmittel (z.B: Werkzeug)
  • verfügt über eine keine eigene betriebliche Struktur (z.B: Büro, Homepage)
  • hat keinen Gewerbeschein
  • hat niemals Mitarbeiter
  • hat eine fix geregelte Arbeitszeit, an die er sich halten muss (Gleitzeit unterliegt auch Regeln)
  • hat eine Anwesenheitspflicht im Betrieb des Arbeitgebers oder dort wohin er geschickt wird
  • kann sich bei der Leistungserbringung nicht vertreten lassen
  • ist in die Struktur des Arbeitgebers eingebunden


Beispiel zur Unterscheidung
Familie Blümel will eine neue Küche kaufen und beauftragt den Tischler Josef Huber mit der Fertigung der Möbel und Montage:
1. Werkvertrag zwischen Tischler Huber und Familie Blümel:
    • Erbringung einer Werklieferung (Lieferung der Küchenmöbel mit seinem Mitarbeiter Hermann Maier) und
    • eine Werkleistung (Montage der Küche).
    • Huber erhält sein Geld nach Fertigstellung, wenn die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden

2. Dienstvertrag zwischen Tischler Josef Huber und Hermann Maier
    • Hermann Maier fertigt mit Tischler Huber die Küchenmöbel
    • Hermann Maier fährt über Auftrag von Tischler zu Huber zur Familie Blümel um die Küche zu montieren
    • Hermann Maier erhält einen fixen Lohn am Ende des Monats, egal ob die Küche fertig montiert wurde
    • Hermann Maier erhält seinen Lohn auch dann, wenn die Küche nicht bezahlt wird
    • Hermann Maier würde seinen Lohn auch dann erhalten, wenn er die Küche nicht montieren würde
Wolfgang GRABMANN
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schenkendorfgasse 35/I/7-8
1210 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
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