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WIR ÜBER UNS
Betreuungsoptimierung
BETREUUNGSOPTIMIERUNG
Unser Wissen ist Ihr Kapital
Als Steuerberatungskanzlei mit über 30 Jahren Berufserfahrung, können wir unseren Kunden ein großes Fachwissen anbieten. Wir sind daher in der Lage, Sie bei der Nutzung aller legalen Tricks zur Verringerung der Steuerbelastung bestmöglich zu beraten

Buchhaltung - die Grundlage jeder kaufmännischen Entscheidung
Auch wenn verbreitet die Meinung vorherrscht, dass man eine Buchhaltung nur für das Finanzamt braucht, ist spätestens bei einem Bank- oder Finanzierungsgespräch klar: eine korrekte und aktuelle Buchhaltung ist bei einem Kreditgespräch von enormer Bedeutung um schnell und günstig einen Kredit zu bekommen. Außerdem ist die richtige Buchhaltung immer die Basis für unternehmerische Entscheidungen (z.B: bei Optimierungen oder Investitionen).


Lohnverrechnung - eine korrekte Abrechnung ist wichtig für das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter
Bereits bei der Erstellung der Lohnverrechnung ist die formale und inhaltliche Richtigkeit aller Unterlagen von großer Bedeutung zur Vermeidung von Strafen und Nachzahlungen. Eine falsche Lohnabrechnung kann auch zum Vertrauensverlust bei Ihren Mitarbeitern führen.
Jahresabschluss - wichtig für die Standortbestimmung eines Unternehmens
Der Jahresabschluss basiert auf der Buchhaltung und besteht aus zwei Komponenten: der Bilanz (Momentaufnahme über das Vermögen und die Schulden zum Abschlussstichtag) sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (zeigt die Ertragskraft eines Unternehmens im Wirtschaftsjahr). Nur ein korrekter Jahresabschluss ermöglicht den Vergleich mit Unternehmen der gleichen Branche um Verbesserungspotential zu erkennen.

Steuererklärungen - genormter Bericht für das Finanzamt
Auf Basis des Jahresabschlusses werden die Steuererklärungen für das Finanzamt erstellt. Diese bilden die Grundlage für die Steuerfestsetzung. Damit die Abgabenbelastung so gering wie möglich ist, müssen schon im Laufe des Jahres bei der Erstellung der Buchhaltung und der Lohnverrechnung steueroptimierende Maßnahmen berücksichtigt und auf mögliche Fehler in den erhaltenen Belegen hingewiesen werden. Es werden nur die Steuererklärungen an das Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt macht automatische Plausibilitätskontrollen und sendet bei Abweichungen oder Unklarheiten einen Vorhalt (Klärung einíger Fragen; dies ist keine Betriebsprüfung).
Digitalisierung - wir nutzen die Vorteile einer elektronischen Betreuung
Bei der Zusammenarbeit mit unseren Kunden, kann jeder Klient selbst entscheiden wie digital wir zusammenarbeiten. Auch wenn eine Korrespondenz per Brief oder die Übermittlung von Papierbelegen gewünscht wird, ist das für uns kein Problem. Die meisten unserer Mandanten kommunizieren jedoch per Mail oder WhatsApp und schicken uns die Belege als pdf - entweder per Mail oder als Upload in den persönlichen DropBox-Ordner.

Große Kosteneinsparung bei unserer Betreuung lassen sich durch die elektronische Übermittlung der Bankauszüge (camt53 oder csv-File) sowie durch den Import eines Buchungsfiles für Ein- und Ausgangsrechnungen erzielen. Falls Sie ein Kassbuch führen müssen, stellen wir Ihnen eine Vorlage zur Verfügung, die wir importieren können.
Wolfgang GRABMANN
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schenkendorfgasse 35/I/7-8
1210 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
 Öffnungszeiten
  Montag - Donnerstag :  08:00 - 16:30
  Freitag:                            08:30 - 13:00
  Samstag - Sonntag :     geschlossen

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