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Bankbuchungen - camt53
KASSABUCH
Ein Kassabuch muss nur bei Bilanzierer geführt werden. Darin sind alle Bareinnahmen und Barausgaben täglich zu erfassen. Auch Privateinlagen oder -entnahmen sowie Bankabhebungen oder -einzahlungen sind zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass immer nur dann etwas bezahlt werden, wenn genug Geld in der Kassa ist. Dieses Problem tritt allerdings nur auf, wenn das Kassabuch nicht regelmäßig sondern im Nachhinein geschrieben wird.

Wir haben eine Vorlage vorbereitet, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Kassabuchungen einfach und schnell in einem Excelfile zu erfassen. Die Verwendung dieser Vorlage ist für unsere Kunden kostenlos.

Bitte verwechseln Sie das Kassabuch nicht mit der Registrierkassa.

Kassabuch: alle baren Einzahlungen UND Auszahlungen sind zu erfassen
Registrierkassa: alle baren Einzahlungen sind zu erfassen und darüber ein genormter Beleg mit Mindestinhalt auszudrucken

Die Einsparungen der Digitalisierung geben wir an unsere Kunden weiter.
Wolfgang GRABMANN
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schenkendorfgasse 35/I/7-8
1210 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
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