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Arbeitnehmerveranlagung
ARBEITNEHMERVERANLAGUNG (früher Jahresausgleich)
Die Arbeitnehmerveranlagung ist die Einkommensteuererklärung von unselbstständig Erwerbstätigen (Dienstnehmer, Arbeiter, Angestellte). Auch hier gelten die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes, es wird jedch nicht von der Einkommensteuer sondern von der Lohnsteuer gesprochen.

Die Möglichkeiten der Absetzbarkeit im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung sind sehr begrenzt. Wir erstellen Arbeitnehmerveranlagungen nur dann, wenn unsere Arbeit tatsächlich eine Steuerersparnis bringt. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie Kosten haben, die Ihnen vom Dienstgeber nicht oder nur teileweis ersetzt werden. Dies können beispielsweise sein:
  • Fahrt- und Reisekosten (km-Geld, Diäten, Hotelrechnungen, Öffi-Rechnungen)
  • Fort- und Ausbildungskosten (Seminare, Kurs zum Wechsel der Beschäftigung)
  • Arbeitsbehelfe wie z.B: Computer oder Büromaterial für das Homeoffice

Wenn die oben angeführten Ausgaben bei Ihnen vorliegen, dann ist eine Erstellung durch uns sinnvoll. Denn unsere Arbeit bringt Ihnen mehr als sie kostet.

Normalerweise sind bei Dienstnehmern viele berufsbedingten Ausgaben bereits mit Absetzbeträgen, Steuerfreibeträgen oder pauschalierte Werbungskosten (automatisch erfasste Ausgaben) berücksichtigt.
  • Absetzbetrag: Hier wird ein fixer Betrag von der errechneten Lohnsteuer abgezogen, wobei es jedoch auch falsche Formulierungen/Zuordnungen gibt (alle profitieren gleich viel)
  • Steuerfreibetrag: dieser wird von der Lohnsteuerbasis abgezogen und verringert somit die bezahlende Steuer in der Höhe des Spitzensteuersatzes (Besserverdiener haben mehr davon)
  • pauschalierte Werbungskosten: hier sind per Gesetz festgelegte Steuerfreibeträge gemeint (Bp: Jedem/r aktiven Arbeitnehmer/in steht ein Werbungskostenpauschale in der Höhe von € 132,00 jährlich zu) - Besserverdiener haben mehr davon
  • Spitzensteuersatz: In Österreich gelten je nach Einkommenshöhe unterschiedliche Steuersätze. Der höchste anzuwendende Steuersatz ist der Spitzensteuersatz. Dieser liegt statistisch bei den meisten Steuerpflichtigen bei 20 % oder 35 % oder 42 %.

Bei 0815-Fällen ist die Arbeiterkammer die bessere Wahl: sie hilft Ihnen kostenlos beim Ausfüllen des Formulars und bei der Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung. Mehr Infos auf https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/arbeitnehmerInnenveranlagung/index.html

In gewissen Fällen wird auch eine automatische Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt durchgeführt. Es ist nicht notwendig und auch nicht erwünscht, dass Sie Belege mitschicken. Diese werden im Falle einer Überprüfung vom Finanzamt angefordert. Auch in diesem Fall sollten Sie nur Kopien, aber nie Originale zusenden, da diese verloren gehen könnten.

Bei automatischen Veranlagungen haben Sie bis zum Ablauf des 5. Jahres Zeit, eine korrigierte Erklärung beim Finanzamt einzureichen
VORGANGSWEISE / ABLAUF
Eine Arbeitnehmerveranlagung kann auch kostenlos mit Unterstützung der Arbeiterkammer erstellt werden. Falls die Arbeiterkammer Ihnen keine Unterstützung geben kann, können wir diese Arbeiten gerne für Sie übernehmen. Sinn macht eine Arbeitnehmerveranlagung vor allem dann, wenn Sie
  • Arbeitsmittel und -behelfe absetzen wollen, die Ihnen vom Arbeitgeber nicht ersetzt werden (z.B: Computer, Fachlikteratur)
  • Fahrt- und Reisekosten absetzen wollen, die Ihnen vom Arbeitgeber nicht ersetzt werden
  • Katastrophenschäden (z.B: Hochwasser- oder Sturmschäden)
  • zusätzliche Einkünfte haben (z.B: Krytopwährung, ausländische Zinsen und Dividenen)

Aus Erfahrung wissen wir, dass bei Arbeitnehmerveranlagungen immer sehr viele Fragen zu klären sind. Daher kann bei Arbeitnehmerveranlagungen kein kostenloses Erstgespräch in Anspruch genommen werden. Stattdessen gibt es die Möglichkeit einer kostengünstigen Erstberatung mit Rückerstattung des Honorars, wenn Sie sich für eine langjährige Zusammenarbeit mit uns für die Erstellung der Steuererklärungen  entscheiden. Auch Vorab-Klärungen per Mail oder Telefon sind aus diesem Grund nicht möglich.

Bitte informieren Sie sich über unsere Erstberatung und buchen Sie gleich online einen Termin.
Wolfgang GRABMANN
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schenkendorfgasse 35/I/7-8
1210 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
 Öffnungszeiten
  Montag - Donnerstag :  08:00 - 16:30
  Freitag:                            08:30 - 13:00
  Samstag - Sonntag :     geschlossen

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